Organisatorische Sicherungen und formale Vertraulichkeiten

•Als Rechtsanwälte sind wir auf Grund eines Kodexes für Berufsethik zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kodexes ist ein disziplinäres Vergehen.
•Alle von uns beschäftigten Personen sind von uns auf Grund besonderer Vertragsklauseln zur Vertraulichkeit verpflichtet.
•Akten von Sachen dürfen aus der Kanzlei nicht herausgetragen werden.
•Akten von Sachen werden auf Grund von Protokollen abgegeben und entgegengenommen.
•Entbehrliche Kopien von Dokumenten und Entwürfe werden im Aktenvernichter laufend vernichtet.