IT- und Telekommunikationsrecht

Paweł Żerański i Wspólnicy sp. k.

•hilft bei der Gestaltung des Verfahrens zur Vertragsschließung, so, dass die Interessen des Generalsunternehmens berücksichtigt werden und er selbst in den Beziehungen mit den Subunternehmern und dem Auftraggeber abgesichert ist,
•hilft bei der Gestaltung der Struktur von den IT-Verträgen, so, dass zwischen den Verträgen klare Rechtsverhältnisse vorliegen, dass keine Zweifel im Bezug auf die Rechtsnatur der einzelnen Verträge bestehen, dass der Blockade-Effekt ebenso maximal genutzt werden kann,
•führt das Nachprüfungsverfahren und vertritt ihre Mandanten vor der Staatsbeschwerdekammer (KIO), legt die sofortigen Beschwerden ein und nutzt sonstige Rechtsmittel im Vergabeverfahren,
•steht stets auf dem aktuellen Rechtsstand in Rechtsbereichen, die sich auf den Unternehmensgegenstand seiner IT-Mandanten beziehen (das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf dem elektronischen Weg, das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz über den Hörfunk und das Fernsehen, das Gesetz über die elektronische Signatur, das Datenschutzgesetz, die Bank-Outsourcing-Vorschriften),

•hilft bei der Erstellung von Internetseiten, indem sie im Bezug auf die Vertragsstruktur beratet und auf solche Weise die Vertragsklausel entwirft, dass ihr Mandant die Urheberrechte im möglichst weitesten Umfang erwirbt,
•vertritt seine Mandanten in Streitigkeiten bezüglich der Rechte zu den Internetseiten.

Auf unserem IT-Blog unter “ W jaki sposób wspieram i zabezpieczam biznes klientów?“ stellen wir unter vier Kategorien (Verträge, öffentliche Aufträge, E-commerce, GDPR) umfassend unsere genaue Erfahrung im IT Recht. Die IT-Übersetzungsdienste, die heutzutage frei verfügbar sind, können Ihnen behilflich sein, um unsere praktische Erfahung näher kennen zu lernen.