Verwaltungsgerichte

Paweł Żerański i Wspólnicy sp. k.
•beratet ihre Mandanten im Bezug auf ihre Strategie im Verwaltungsverfahren und ihre möglichen Tätigkeiten, z.B. die möglichen Beweisanträge,
•prüft die Rechtsmäßigkeit des Verwaltungsverfahrens sowie Begründheit der Berufungs- oder Beschwerdeeinlegung an das Verwaltungsgericht,
•legt sowohl die Berufungen an die Bezirksverwaltungsgerichte, die Revisionen an das Hauptverwaltungsgericht, als auch die Erwiderungen solcher Rechtsmittel in Namen von privaten Mandanten und den Verwaltungsorganen ein,
•vertritt ihre Mandanten aus der privat- und Verwaltungssphäre vor den Bezirksverwaltungsgerichten und vor dem Hauptverwaltungsgericht.