Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht

Paweł Żerański i Wspólnicy sp. k.

•hilft, die Verträge zu entwerfen und über diese zu verhandeln, die sich auf die modernen Rechtsgüter beziehen, z.B. TV-Formate, Digitalinhalte im Internet,
•unterstützt, mithilfe der Rechtsmittel, sowohl gegen die Nachahmer vorzugehen, die parasitär mit den Arbeitsergebnissen ihrer Mandanten umgehen, als auch unterstützt dabei, der Entstehung solcher Konkurrenz vorzubeugen,
•hilft, die Verlagstätigkeit zu führen, indem die Kanzlei die einschlägigen Verträge und Vertragsstrukturen vorschlägt (Verlagsvertrag, Druckauftrag, Zusammenarbeitsvertrag, Verträge mit Autoren),
•hilft, die schädigenden Tätigkeiten im Internet zu bekämpfen, z.B. Cybersquatting,
•hilft, die richtigen Rechtsbeziehungen mit Wahrnehmungsgesellschaften zu gestalten, •hilft, die Probleme von „rights clearance“ zu lösen, d. h. dass sie dem Nutzer hilft, die Gesamtheit der Urheberrechte, die für sein Projekt erforderlich sind, abzusichern,
•beratet bei den Werbekampagnen, nimmt an den Verhandlungen über Werbeverträge teil.