Am 27. August 2014 wurde vom Rechtsanwalt Paweł Żerański im Rahmen seiner Spezialisierung (Internetrecht) in der Sendung „Gespräch des Tages“ im Warschauer Rundfunk das Regime des Verbraucherschutzes beim Abschluss von Verträgen durch Internet unter Berücksichtigung des neuen Verbraucherschutzgesetzes dargestellt.