Es ist bemerkenswert, dass etwa 10 % der Schuldner in Polen nach einer anwaltlichen Mahnung ihre Schulden begleichen. Diese Erfahrung zeigt, dass außergerichtliches Inkasso in Polen ein wirksames Mittel sein kann – insbesondere bei klaren Forderungen gegen polnische Schuldner im B2B-Bereich.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen unsere außergerichtliches Inkassodienstleistung in Polen zu einem Pauschalpreis an, abgerechnet auf Basis der vereinbarten Stundenvergütung im 15-Minuten-Takt, insgesamt 2 std. je 80 EUR.
Unser Angebot umfasst insbesondere:
– Feststellung der Identität des Schuldners in Polen (wir recherchieren in polnischen Online-Ressourcen, insbesondere in den drei relevanten Registern – ein Standardvorgehen im professionellen Forderungseinzug in Polen; wir wissen erfahrungsgemäß, dass unsere deutschen Kollegen leider häufig Fehler bei der Namensangabe polnischer Schuldner machen – das wird höchstwahrscheinlich die Zwangsvollstreckung in Polen blockieren, selbst dann, wenn ein deutscher Vollstreckungstitel vorliegt und in Polen anerkannt wird.),
– Anwaltliche Mahnung an den Schuldner an allen von uns ermittelten Adressen (in Polen ist es unüblich, mehrere Mahnungen zu versenden – Inkassounternehmen tun dies zwar, aber wenn die erste Mahnung wirkungslos bleibt, empfehlen wir ohne Zögern gerichtliche Schritte einzuleiten, da die Gerichte in Polen erfahrungsgemäß langsamer arbeiten als in Deutschland),
– Online-Zugang zu unserem Fallregister mit Dokumenten- und Tätigkeitsübersicht auf Deutsch oder Englisch – eine effiziente Lösung für deutsche Firmen mit Forderungen in Polen,
– Überwachung der Zustellung der Mahnung, Analyse der Reaktion des Schuldners sowie Mitteilung unserer abschließenden Empfehlungen auf Grundlage des gesamten Vorgangs.
Bitte beachten Sie: Wir prüfen Ihre Forderungen grundsätzlich nicht – es sei denn, Sie möchten unseren damit verbundenen Zeitaufwand separat vergüten (in der Regel einige Stunden). Sollte es dennoch begründete Zweifel geben, weisen wir Sie selbstverständlich darauf hin. Dieser Ansatz ermöglicht Ihnen ein zielgerichtetes und schlankes Inkassoverfahren in Polen.
In Polen ist es leider nicht üblich, außergerichtlich die Erstattung von Anwaltskosten vom Schuldner zu verlangen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen. Wir bieten insbesondere die Einreichung von Klagen im Rahmen des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen oder im elektronischen Mahnverfahren (EPU Polen) an – zwei bewährte Instrumente im grenzüberschreitenden Forderungsmanagement (mehr dazu im getrennten Rechtstipp).
