Schutz vorbereitender Entwurfsarbeiten von Computerprogrammen
Schutz vorbereitender Entwurfsarbeiten von Computerprogrammen Die Richtlinie des Rates vom 14. Mai 1991 über den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen bestimmt in ihren Erwägungsgründen: „Für die Zwecke dieser Richtlinie soll der Begriff ‚Computerprogramm‘ Programme in jeder Form umfassen, auch solche, die in die Hardware integriert sind;
